Friedrich Carl von Savigny

Name:Friedrich Carl von Savigny

Geboren am:21.02.1779

SternzeichenFische 20.02 - 20.03

Geburtsort:Frankfurt/Main (D).

Verstorben am:25.10.1861

Todesort:Berlin (D).

Der Rechtsgelehrte und Kronsyndikus war einer der bedeutendsten deutschen Juristen des 19. Jahrhunderts. Als Sohn einer wohlhabenden Hugenottenfamilie wandte er sich mit 16 Jahren der Jurisprudenz zu, um dann inmitten der Wirren der napoleonischen Herrschaftsepoche eine steile Karriere in den Rechtswissenschaften und im preußischen Staatsdienst zu vollziehen. An der Berliner Universität avancierte Friedrich Carl von Savigny zum Begründer der Historischen Rechtsschule. Wissenschaftliche Meilensteine setzte Savigny vor allem im Bereich der Rechtsgeschichte, die er mit seiner "Geschichte des römischen Rechts im Mittelalter" (1815-1831 und 1834-1850) auch in methodischer Hinsicht nachhaltig bis ins 20. Jahrhundert hinein prägte...
Friedrich Carl von Savigny wurde am 21. Februar 1779 in Frankfurt/Main als Sohn einer adeligen Hugenottenfamilie geboren.

Savigny verlor schon früh seine Eltern. Er begann 1795 Jura an der Universität Marburg zu studieren, wo er Kontakte u.a. zu den Gebrüdern Jacob und Wilhelm Grimm unterhielt. Ein Fachsemester absolvierte er in Göttingen. 1800 wurde er in Marburg promoviert. Mit seiner ersten Veröffentlichung über "Das Recht des Besitzes" erlangte Savigny bereits 1803 große Anerkennung in der Fachwelt. Dies bescherte ihm eine Berufung an die Universität Marburg, wo er Recht lehrte. 1805 heiratete Savigny Kunigunde Brentano. Savigny brach seine Marburger Lehrtätigkeit ab und reiste in den folgenden Jahren durch Europa, um in mehreren Ländern rechtsgeschichtlichen Studien nachzugehen. Er wurde dann 1808 an die Universität Landshut berufen, wo er bis 1810 lehrte. Inzwischen hatte Wilhelm von Humboldt im Zuge der preußischen Reformen auf die Gründung der später nach ihm und seinem Bruder Alexander von Humboldt benannten Berliner Universität hingewirkt. Savigny übernahm dort noch 1810 den Lehrstuhl für Recht, den er bis zu seinem Tod innehatte. 1811 trat er auch in die Preußische Akademie der Wissenschaften ein.

In den folgenden Jahrzehnten prägte Savigny maßgeblich die Entwicklung der Berliner Universität, der er zeitweilig auch als Rektor vorstand. In der Lehre und Forschung seiner Disziplin profilierte er sich vor allem als herausragender Kenner des Römischen Rechts. Auch über das Allgemeinen Landrecht, das 1794 für Preußen erlassen worden war, lehrte er. Neben seiner akademischen Tätigkeit gelangte Savigny als Privatlehrer des preußischen Kronprinzen Friedrich Wilhelm (IV.) und als Kronjurist auch zu politischem Einfluss. Er war von 1817 bis 1848 Mitglied und am Ende Präsident des preußischen Staatsrats. Savigny lieferte sich 1814 mit dem Heidelberger Professor für Römisches Recht, Anton Friedrich Justus Thibaut, eine wissenschaftliche Debatte über die Notwendigkeit eines einheitlichen Gesetzbuchs für alle deutsche Staaten. Der Berliner Jurist trat in diesem so genannten "Kodifikationsstreit" dem Ansinnen einer gesamtdeutschen Rechtskodifikation entschieden entgegen, da sie seiner Annahme von den historischen Grundlagen und Unterschieden der einzelnen Rechtstraditionen widersprach.

Weiterhin war Savigny von 1819 bis 1841 als Geheimer Oberrevisionsrat an der Rechtssprechung des Revisions- und Kassationsgerichtshofes beteiligt, der für die rheinischen Territorien Preußens eingerichtet worden war, die zuvor unter dem Einfluss des französisch-napoleonischen Rechts gestanden hatten. In den Jahren 1842 bis 1848 war Savigny außerdem als preußischer Minister für Gesetzesrevision tätig, als der er bedeutende Reformanstöße im Zivil- und Strafrechtsbereich unternahm, die jedoch nur partielle Verwirklichung fanden. Wissenschaftliche Meilensteine setzte Savigny vor allem im Bereich der Rechtsgeschichte, die er mit seiner "Geschichte des römischen Rechts im Mittelalter" (zunächst 6 Bde., 1815-1831; dann 7 Bde., 1834-1850) auch in methodischer Hinsicht nachhaltig bis ins 20. Jahrhun-dert hinein prägte, da er sich dabei direkt auf die mittelalterlichen Handschriftenquellen stützte. Im Bereich der Rechtstheorie ging Savigny von der Vorstellung eines organisch, aus der Gewohnheit des Volkes gewachsenen Rechts aus. Daraus formulierte er die Notwendigkeit einer historisch betriebenen Rechtswissenschaft.

Somit war der Berliner Jurist mit Karl Friedrich Eichhorn der Begründer der so genannten Historischen Rechtsschule, welche die deutsche Rechtswissenschaft lange Zeit bestimmte und in der von beiden herausgegebenen "Zeitschrift für geschichtliche Rechtswissenschaft" ihr Fachorgan hatte. Hinsichtlich der Methodenlehre betonte Savigny durch sein weiteres Hauptwerk die Forderung nach quellennahen Rechtsstudien: Im "System des heutigen römischen Rechts" (8 Bde., 1840-1849) begründete er u.a. das internationale Privatrecht neu.

Friedrich Carl von Savigny starb am 25. Oktober 1861 in Berlin.

Name:Friedrich Carl von Savigny

Geboren am:21.02.1779

SternzeichenFische 20.02 - 20.03

Geburtsort:Frankfurt/Main (D).

Verstorben am:25.10.1861

Todesort:Berlin (D).