Biografie
Monika Harms
NameMonika Harms
Geboren am29.09.1946
SternzeichenWaage 24.09 - 23.10
GeburtsortBerlin (D).
Monika Harms
Aufgewachsen ist sie ab 1950 in Frankfurt am Main. Hier legte sie 1966 das Abitur ab. In der Zeit von 1966 bis 1967 studierte sie Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karl-Universität Heidelberg; von 1968 bis 1971 Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg. Im April 1971 machte sie ihr erstes juristisches Staatsexamen in Hamburg mit anschließender Referendarausbildung in Hamburg (1971 bis 1974). 1974 folgte ihr zweites Juristisches Staatsexamen in Hamburg. Noch im selben Jahr wechselte sie mit Schwerpunkt Wirtschaftsstrafsachen zur Staatsanwaltschaft Hamburg, wo sie bis 1980 tätig war.
Von April 1980 bis Oktober 1983 wurde Harms im Landgericht Hamburg an der Großen Jugendstrafkammer sowie an der Zivilkammer tätig. Darauf wechselte sie als Richterin bis Dezember 1987 an das Finanzgericht Hamburg (Ertragsteuern, Zoll- und Verbrauchsteuern/EG-Recht). Im Dezember 1987 folgte ihre Ernennung zur Richterin am Bundesgerichtshof, 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (u. a. Staatsschutzsachen und seinerzeit Steuer- und Zollstrafsachen), Karlsruhe. Zum 1. Oktober 1990 wechselte Harms zum 5. Strafsenat (Berlin; Steuer- und Zollstrafsachen). In diesem Zug wurde Harms Mitglied des Senats für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen sowie des Senats für Wirtschaftsprüfersachen.
Im Jahr 1990 wurde sie weiter Dozentin an der Bundesfinanzakademie in Brühl sowie Lehrbeauftragte an den Universitäten TU Dresden und Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. 1996 wurde Harms zur stellvertretenden Vorsitzenden des Senats für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen berufen. 1997 erfolgte der Umzug des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs nach Leipzig. Im Mail 1999 wurde sie zur Vorsitzenden Richterin am Bundesgerichtshof berufen; seitdem war sie Vorsitzende des 5. (Leipziger) Strafsenats, des Senats für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen sowie des Senats für Wirtschaftsprüfersachen.
In dieser Position führte sie 1999 den Vorsitz des Revisionsverfahrens gegen Egon Krenz wegen der Todesschüsse an der Innerdeutschen Grenze. 2003 bestätigte sie die Urteile zu mehrjährigen Haftstrafen aus der Vorinstanz des Verfahrens um die Anschläge in der Diskothek "La Belle". Harms etablierte sich in diesen Jahren als ausgewiesene Expertin für das deutsche Recht mit weit reichender Anerkennung. Innerhalb des Kabinetts der großen Koalition aus CDU und SPD wurde Monika Harms 2005, unter Bundeskanzlerin Angela Merkel, in der Nachfolge des scheidenden Generalbundesanwalts Kay Nehm als dessen Nachfolgerin nominiert.
Am 1. Juni 2006 erfolgte ihre Ernennung zur Generalbundesanwältin beim Bundesgerichtshof. Damit wurde sie zugleich die erste Frau in diesem Amt. Am 24. Januar 2008 wurde Harms für das Fachgebiet Strafrecht, Strafprozessrecht und Steuerstrafrecht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg zur Honorarprofessorin ernannt. Neben ihrem Amt ist Harms Mitherausgeberin der Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht "Wistra", der "NStZ" und der Zeitschrift "Praxis Steuerstrafrecht". Weiter führt sie eine umfangreiche Vortragstätigkeit im Bereich Steuer- und Zollstrafrecht.
Monika Harms ist verheiratet und lebt in Hamburg.
Prof. Monika Harms
Brauerstraße 30
DE 76137 Karlsruhe
Germany
T.: +49 (0)7 21 / 81 91 0
F.: +49 (0)7 21 / 81 91 590
W.: www.generalbundesanwalt.de
E.: poststelle@generalbundesanwalt.de
NameMonika Harms
Geboren am29.09.1946
SternzeichenWaage 24.09 - 23.10
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